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| des Stadtelternrats Hannover für Elternvertreter und Eltern - Dezember 2003 |
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Der Regionselternrat (RER) und seine ArbeitskreiseDie
Schulelternräte der Region Hannover (d.h. Landeshauptstadt Hannover
und ehemaliger Landkreis) wählen alle zwei Jahre, in den Jahren mit
ungerader Jahreszahl, je zwei Delegierte für die Wahl des Regionselternrates.
Diese Delegierten wählen in einer Wahlversammlung die Mitglieder des
Regionselternrates.
Der
Regionselternrat ist ein Gremium, in dem Elternvertreter aus Schulen der
Region Probleme besprechen und Informationen austauschen können. Der
Regionselternrat entsendet zwei stimm-berechtigte Vertreter in den Schulausschuss
und einen beratenden Vertreter in den Jugendhilfeausschuss des Regionsparlamentes.
Die
Arbeit des Regionselternrates findet schwerpunktmäßig in den
Arbeitskreisen statt. Dort können spezielle Problempunkte, die z.B.
nur eine Schulform betreffen diskutiert werden und als Thema für das
Plenum vorbereitet werden. Arbeitskreise können auch zusammen-gelegt
werden, wenn für einzelne Arbeitskreise nicht genügend interessierte
Elternvertreter gefunden werden. Jeder Arbeitskreis hat einen Sprecher,
der die Ergebnisse in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen
des Regionselternrates präsentiert, die Mitglieder einlädt und
den Vorstand und die Verwaltung über Termine und Inhalte informiert.
Beschlüsse
und Vorschläge werden ggf. an den Landeselternrat weitergegeben oder
Anträge im Schul- oder Jugendhilfe-ausschuss gestellt. An den Arbeitskreis-sitzungen
können die Delegierten des Regionselternrates aber auch interessierte
Eltern teilnehmen. Ein Schwerpunkt der Arbeit im Regionselternrat ist die
Information der Elternvertreter über relevante Themen des gesamten
schulischen Bereichs. Die Mitglieder des Regions-elternrates sind stimm-
und wahlberechtigt bei der Wahl der Mitglieder des Landeselternrates für
den Regierungs-bezirk Hannover.
Die
Stadtelternräte der kreisfreien Städte, die Kreiselternräte
und der Regionseltern-rat Hannover wählen für den Regierungsbezirk
Hannover schulform-bezogen die Delegierten des LER. Im LER werden die Erziehungsberechtigten
der Schüler an öffentlichen Schulen (Grund-, Orientierungs-,
Haupt-, Real-, Sonder-, Gesamtschulen, Gymnasien) durch je 4 Mitglieder,
an öffentlichen berufsbildenden Schulen durch 8 Mitglieder, Schulen
in freier Trägerschaft durch 4 Mitglieder vertreten. Das Plenum setzt
sich aus 40 Mitgliedern zusammen. Der LER ist ein beratendes Gremium des
Kultusministers, mit der Pflicht und dem Recht, dem Kultusministerium Vorschläge
zu machen und Anregungen zu geben z. B. bei Erlassen, Verordnungen, zur
Struktur des Schulsystems, Bestimmungen über Bildungsziele- und Wege.
Der LER, der jederzeit Vorschläge und Anregungen aus den Elternräten auf-nimmt, berichtet ein- oder zweimal im Jahr in einer Versammlung mit den Vorsitzen-den der Kreis-, Stadt- und Regions-elternräte über seine Tätigkeiten. Die Mitglieder sind nicht verpflichtet von sich aus jederzeit einzelnen Elternrats-mitgliedern gegenüber Rechenschaft abzulegen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.Der
BER ist ein beratendes Gremium der Kultusministerkonferenz. In Niedersachsen
werden aus den jeweiligen Fachausschüssen des LER Delegierte in den
BER entsandt. Im Gegensatz zum LER, der angehört werden muss, kann
der BER zu den Empfehlungen der Kultusministerkon-ferenz gehört werden.
Die derzeitige Geschäftsstelle des BER hat ihren Sitz im Bundesland
bzw. am Wohnort des jeweiligen Vorsitzenden; z.Z. befindet sie sich in
Bonn.
Der
BER hat jedes Jahr zwei Plenarsitzungen, die jeweils von Freitag bis Sonntag
dauern. Außerdem finden zwei bis drei themenzentrierte, schulformbezogene
Fachausschusssitzungen statt. Den Abschluss jeder Tagung bildet die Verabschiedung
einer Resolution, die dann auch im Internet präsentiert wird.
Der
BER hat keinen eigenen Etat, sondern das BMBF finanziert nur Einzelprojekte
im Rahmen von Einzelentscheidungen; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Alle
16 Bundesländer entsenden Delegierte in den Bundeselternrat. Auch
hier werden schulformbezogene Ausschüsse gebildet. Zusätzlich
gibt es einen Hauptausschuss. Hier sind die 16 Landesvorsitzenden und die
Vorsitzenden der 7 schulformbezogenen Ausschüsse vertreten. Der Bundeselternrat
wählt aus seinen Reihen einen Vorstand.
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