des Stadtelternrats Hannover für Elternvertreter und Eltern -  Dezember 2003
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Der Regionselternrat (RER) und seine Arbeitskreise

Die Schulelternräte der Region Hannover (d.h. Landeshauptstadt Hannover und ehemaliger Landkreis) wählen alle zwei Jahre, in den Jahren mit ungerader Jahreszahl, je zwei Delegierte für die Wahl des Regionselternrates. Diese Delegierten wählen in einer Wahlversammlung die Mitglieder des Regionselternrates.
Der Regionselternrat ist ein Gremium, in dem Elternvertreter aus Schulen der Region Probleme besprechen und Informationen austauschen können. Der Regionselternrat entsendet zwei stimm-berechtigte Vertreter in den Schulausschuss und einen beratenden Vertreter in den Jugendhilfeausschuss des Regionsparlamentes.
Die Arbeit des Regionselternrates findet schwerpunktmäßig in den Arbeitskreisen statt. Dort können spezielle Problempunkte, die z.B. nur eine Schulform betreffen diskutiert werden und als Thema für das Plenum vorbereitet werden. Arbeitskreise können auch zusammen-gelegt werden, wenn für einzelne Arbeitskreise nicht genügend interessierte Elternvertreter gefunden werden. Jeder Arbeitskreis hat einen Sprecher, der die Ergebnisse in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Regionselternrates präsentiert, die Mitglieder einlädt und den Vorstand und die Verwaltung über Termine und Inhalte informiert.
Beschlüsse und Vorschläge werden ggf. an den Landeselternrat weitergegeben oder Anträge im Schul- oder Jugendhilfe-ausschuss gestellt. An den Arbeitskreis-sitzungen können die Delegierten des Regionselternrates aber auch interessierte Eltern teilnehmen. Ein Schwerpunkt der Arbeit im Regionselternrat ist die Information der Elternvertreter über relevante Themen des gesamten schulischen Bereichs. Die Mitglieder des Regions-elternrates sind stimm- und wahlberechtigt bei der Wahl der Mitglieder des Landeselternrates für den Regierungs-bezirk Hannover.
Der Landeselternrat (LER)
Die Stadtelternräte der kreisfreien Städte, die Kreiselternräte und der Regionseltern-rat Hannover wählen für den Regierungsbezirk Hannover schulform-bezogen die Delegierten des LER. Im LER werden die Erziehungsberechtigten der Schüler an öffentlichen Schulen (Grund-, Orientierungs-, Haupt-, Real-, Sonder-, Gesamtschulen, Gymnasien) durch je 4 Mitglieder, an öffentlichen berufsbildenden Schulen durch 8 Mitglieder, Schulen in freier Trägerschaft durch 4 Mitglieder vertreten. Das Plenum setzt sich aus 40 Mitgliedern zusammen. Der LER ist ein beratendes Gremium des Kultusministers, mit der Pflicht und dem Recht, dem Kultusministerium Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben z. B. bei Erlassen, Verordnungen, zur Struktur des Schulsystems, Bestimmungen über Bildungsziele- und Wege. 

Der LER, der jederzeit Vorschläge und Anregungen aus den Elternräten auf-nimmt, berichtet ein- oder zweimal im Jahr in einer Versammlung mit den Vorsitzen-den der Kreis-, Stadt- und Regions-elternräte über seine Tätigkeiten. Die Mitglieder sind nicht verpflichtet von sich aus jederzeit einzelnen Elternrats-mitgliedern gegenüber Rechenschaft abzulegen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.

Der Bundeselternrat (BER)
Der BER ist ein beratendes Gremium der Kultusministerkonferenz. In Niedersachsen werden aus den jeweiligen Fachausschüssen des LER Delegierte in den BER entsandt. Im Gegensatz zum LER, der angehört werden muss, kann der BER zu den Empfehlungen der Kultusministerkon-ferenz gehört werden. Die derzeitige Geschäftsstelle des BER hat ihren Sitz im Bundesland bzw. am Wohnort des jeweiligen Vorsitzenden; z.Z. befindet sie sich in Bonn.
Der BER hat jedes Jahr zwei Plenarsitzungen, die jeweils von Freitag bis Sonntag dauern. Außerdem finden zwei bis drei themenzentrierte, schulformbezogene Fachausschusssitzungen statt. Den Abschluss jeder Tagung bildet die Verabschiedung einer Resolution, die dann auch im Internet präsentiert wird.
Der BER hat keinen eigenen Etat, sondern das BMBF finanziert nur Einzelprojekte im Rahmen von Einzelentscheidungen; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Alle 16 Bundesländer entsenden Delegierte in den Bundeselternrat. Auch hier werden schulformbezogene Ausschüsse gebildet. Zusätzlich gibt es einen Hauptausschuss. Hier sind die 16 Landesvorsitzenden und die Vorsitzenden der 7 schulformbezogenen Ausschüsse vertreten. Der Bundeselternrat wählt aus seinen Reihen einen Vorstand.