SCHLÄGE   - Doku des Stadtelternrates Hannover
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Geldbuße: Lehrerin muss 3000 Euro zahlen
NP 30.04.2003 Schläge:   Geldbuße: Lehrerin muss 3000 Euro zahlen  Disziplin durch Züchtigung: für Angelika S. an der Grundschule Papenschule (Hameln) ein Mittel, sich Respekt zu verschaffen.  Als sich im April 2002 ein zehnjähriges Mädchen nach einem 200-Meter-Schwimmen am Beckenrand festhalten wollte, trat sie ihr schmerzhaft auf die Finger. Ein  Elfjähriger bekam einen Schlag auf den Rücken, als er mit einem Klassenkameraden herumalberte. Ein Bluterguss in der Größe eines Zwei-Euro-Stückes war die Folge. Kurz darauf zog Angelika S. eine Zehnjährige an den Haaren, weil diese ihr ins Becken gerutschtes Schwimmbrett zurückholen wollte.         Wegen dreifacher Körperverletzung und Nötigung wurde die Pädagogin daraufhin zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt – und wäre damit vorbestraft gewesen. Dagegen legte S. vor dem Amtsgericht Hameln Berufung ein – mit Erfolg. Sie muss nun lediglich 3000 Euro Geldbuße zahlen und gilt damit nicht als vorbestraft.        Das mildere Urteil knüpfte Richter Peter Loeven (60) gestern allerdings an zwei Bedingungen: Angelika S. musste sich bei den Kindern entschuldigen, was sie im  Gerichtssaal auch sogleich per Handschlag tat, und wurde verpflichtet anzuerkennen,  dass die Schüler die Wahrheit über Züchtigungen gesagt hatten. Dies hatte S.  zunächst bestritten.          Loeven war früher selbst Schüler der Papenschule, kennt auch das Schwimmbad. „Wir haben dort zu meiner Zeit noch einen mit der Stange rübergekriegt, oder gar eine  Ohrfeige. Aber die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei”, erinnerte sich der Richter.  HANNOVER, VON ANNETTE ROSE  NP,30.03.2003
HAZ 30.04.2003   Die Sportlehrerin trat im Hallenbad einfach zu   Eine Sportlehrerin aus Hameln hat in der zweiten Instanz zugegeben, gegenSchüler tätlich geworden zu sein. In der ersten Instanz war sie wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden. Pädagogin entschuldigt sich vor Gericht bei ihren Schülern         Hannover. Nach einem kurzen, kräftigen Händedruck ihrer ehemaligen Sportlehrerin wich bei den Fünftklässlern auf der Zeugenbank die Anspannung.    „Ich entschuldige mich“, sagte die 53-jährige Angeklagte am Dienstag im Landgericht Hannover. Die drei Schüler aus Hameln waren erleichtert, nachdem die Frau mit dem blonden Pferdeschwanz auf sie zugekommen war. Vor einem Jahr mussten die drei Schüler im Schwimmunterricht in der Grundschule noch unter den rabiaten Methoden der Lehrerin leiden.          Der zehnjährigen Marina trat Angelika S. mit dem nackten Fuß auf die Hand, als diese sich am Beckenrand festhielt. Trotz erheblicher Schmerzen schwamm das Mädchen weiter, um die 200-Meter-Strecke für ein Sportabzeichen zu schaffen.    Im Unterricht eine Woche später wollte die zehnjährige Maria ein weggerutschtes Schwimmbrett zurückholen. Der Lehrerin passte das nicht, sie zog das Mädchen deshalb an den Haaren. An diesem Tag schlug Angelika S. auch den elfjährigen Vincent auf den Rücken. Der Junge hatte der Lehrerin die Stirn geboten, als sie ihm verbot, sich auf einer Matte auf einen anderen Schüler zu legen. Die Lehrerin schlug daraufhin so fest zu, dass der Junge einen Bluterguss in der Größe eines Zwei-Euro-Stücks auf dem Rücken hatte.           In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht gestand die Lehrerin die  Taten. Im Februar hatte sie vor dem Amtsgericht Hameln noch alles abgestritten. Das Gericht in Hameln hielt jedoch die Aussagen der Kinder für glaubwürdiger und verurteilte die Lehrerin wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Die 7. Kleine Strafkammer in Hannover stellte das Verfahren am Dienstag gegen Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro ein.     Die Bezirksregierung Hannover hat die Lehrerin inzwischen an eine Orientierungsstufe abgeordnet. „Über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens  wird erst entschieden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt“, sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung.            „Zu meiner Zeit gab es einen Schlag mit der Stange“, erzählte Richter Peter  Loeven den Schülern. Er war auf dieselbe Grundschule in Hameln gegangen,  hatte auch in dem nahe gelegenen Hallenbad Schwimmunterricht gehabt. Seine Einschulung war jedoch bereits 1947. Seitdem hätten sich die Zeiten Gott sei  Dank geändert, sagte Loeven. Die Entschuldigung bei den Schülern machte er  deshalb zur Bedingung.   hem
   Veröffentlicht 29.04.2003 20:17 UHR  Zuletzt aktualisiert 29.04.2003 20:23 UHR

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