| HAZ, 21.02.2004 Region: Wir werden strenger -
Schulfahrt-Urteil hat Folgen für alle Eltern Ein Vater aus Seelze
hat den Eltern in Stadt und Umland möglicherweise einen Bärendienst
erwiesen: Sie müssen damit rechnen, dass ihre Kinder künftig kaum
noch außerhalb des jeweiligen Schulbezirks unterrichtet werden können.
Das ist die Konsequenz aus einem Prozess, den der Seelzer vor dem Oberverwaltungsgericht
Lüneburg gewonnen hat. Die Richter hatten entschieden, dass die Region
dem Vater künftig 45 Euro pro Tag zahlen muss, weil er seine
als hochbegabt eingestufte Tochter zu einer Spezialschule nach Mittelfeld
fährt. Das ist möglich, weil das achtjährige Kind
eine entsprechende Erlaubnis von der Bezirksregierung hat. Diese Papiere
sind nach Einschätzung von Juristen derzeit relativ leicht zu bekommen.
„Wir wollen jetzt konsequent darauf drängen, dass solche Genehmigungen
zum auswärtigen Schulbesuch nur noch nach genauem Hinsehen erteilt
werden“, sagte Regionssprecher Andreas Listing am Freitag. Überdies
rechnet die Region damit, für diese Ausnahmen nach Abschaffung der
Bezirksregierung ohnehin selbst zuständig zu werden.
Grund für die harte Haltung, die bei vielen Eltern auf Unverständnis
stoßen dürfte, sind die neuen Geldsorgen, die mit dem Urteil
auf die Regionsverwaltung zukommen. Wenn alle Eltern, deren Kinder schon
jetzt auswärtige Schulen besuchen, sich so verhalten wie der Seelzer
Vater, muss die Region rund 4,2 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zahlen.
„Deshalb prüfen wir auch noch einmal, ob wir rechtlich noch irgend
etwas erreichen können“, sagt Listing. Die Aussichten sind jedoch
schlecht: Die Lüneburger Richter haben keine Revision zugelassen.
Finanzfachleute in den Städten und Gemeinden beklagen seit langem,
dass weniger die Rechtssprechung, sondern vielmehr schon die Gesetze fehlerhaft
seien. Beim Schülertransport wie auch in anderen Bereichen der
„Hilfe zur Erziehung“ gilt für alle Eltern der gleiche
Rechtsanspruch. Anders als etwa bei Kindergartenbeiträgen ist es hier
völlig egal, was jemand verdient oder ob er aus anderen Gründen
wirklich hilfsbedürftig ist - auch Millionäre haben Anspruch
auf Fahrtkosten und anderes. Dass nicht alle dieses Geld „mitnehmen“,
steht auf einem anderen Blatt. hs/heb |