SCHULVORSTAND  - Doku des Stadtelternrates Hannover
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nds. KM

Weitere Fragen und Antworten zum Schulvorstand
Das niedersächsische Kultusministerium hat eine längere Auflistung von Fragen und Antworten aufgestellt. Beispiele:
Verändert sich die Zahl der Mitglieder des Schulvorstandes, wenn sich im laufenden oder darauffolgenden Schuljahr die Anzahl der errechneten Vollzeit-Lehrkräfte (§ 38 b Abs. 1 Satz 3 NSchG) verändert?
Wie viele Mitglieder hat der Schulvorstand, wenn sich bei der Berechnung eine Zahl zwischen 20 und 21 ergibt?
Wie berechnet sich im Vergleich zur Anzahl der Mitglieder im Schulvorstand die Zahl der Lehrkräfte nach Nr. 6.2.1.1 des RdErl. d. MK vom 31.05.07 (Dienstrechtliche Befugnisse)?
Kann an „kleinen Schulen“, die gemäß § 38 b Abs. 1 Satz 5 NSchG unter vier Lehrkräfte haben, trotzdem ein Schulvorstand gebildet werden? Wird die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz an die Mehrheitsverhältnisse im Schulvorstand angepasst?
Ist die Mitarbeit im Schulvorstand freiwillig? Was passiert, wenn die Gruppen ihre Sitze nicht oder nicht vollständig besetzen können oder wollen?
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Frage des StER an das nds. KM

Kann der Steuerungsausschuss über Haushalt entscheiden ?
Hannover, 29.04.2008 - Frage an das niedersächsische Kultusministerium:
Sehr geehrte Frau Müller, lässt der § 38 a soviel Spielraum für Interpretationen zu, dass es möglich war und rechtens ist die Gesamtkonferenz im letzten Schuljahr beschließen zu lassen, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2008 im Steuerungsausschuss, unter Umgehung des Schulvorstands, (= Steuergruppe ohne Schüler- und Elternbeteiligung) bearbeitet und verabschiedet wird?
 
Hannover, 30.04.2008 - Die Antwort des niedersächsischen Kultusministeriums:

Sehr geehrte Frau Eichholz,

in Ihrem Schreiben vom 29.04.2008 fragen Sie nach, ob der Haushaltsplan für das Jahr 2008 auf Beschluss der Gesamtkonferenz im Jahre 2007 in einem Steuerungsausschuss (von der Gesamtkonferenz eingesetzt, ohne Eltern- und Schülerbeteiligung) unter Umgehung des Schulvorstandes bearbeitet und verabschiedet werden kann.

Seit 01.08.2007 entscheidet gemäß § 38 a Abs. 3 Nr. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) der Schulvorstand über die Verwendung der Haushaltsmittel. Diese Entscheidungsbe-fugnis gilt sowohl für das Budget des Landes (§ 32 Abs. 4 NSchG) als auch für die Haushalts-mittel, die der Schulträger der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zuweist (§ 111 Abs. 1 NSchG). Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt für die Schule einen Haushaltsplan für die Mittel des Landes und des Schulträgers auf, legt diesen dem Schulvorstand zur Entscheidung vor und führt dann nach dem Beschluss des Schulvorstandes den Haushaltsplan aus.

Der Etat der Lehrmittel und der EDV-Mittel gehört zu den Mitteln, die vom Schulträger zur Ver-fügung gestellt werden. Wenn diese Mittel (gemäß § 111 Abs. 1 NSchG) der Schule zur eige-nen Bewirtschaftung zugewiesen worden sind, hat der Schulvorstand einen Beschluss über die Verwendung dieser Mittel zu fassen. Ein evtl. vor dem 01.08.2007 gefasster Beschluss der Ge-samtkonferenz, der diese Entscheidungsbefugnis einem von der Gesamtkonferenz eingesetzten Steuerungsausschuss überträgt, ist mit Inkrafttreten der Neuregelungen zur Schulverfas-sung zum 01.08.2007 überholt und nicht mehr gültig, da er den geltenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Ein entsprechender nach dem 01.08.2007 gefasster Beschluss verstößt gegen das NSchG und ist somit unwirksam.

Der Schulvorstand wird im Rahmen seines "Budgetrechts" jedoch nicht über jeden einzelnen Antrag einer Fachkonferenz, einer Jahrgangsgruppe oder einer einzelnen Personen entscheiden. Dies ist eine Aufgabe, die der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter im Rahmen der Ausfüh-rung des Haushaltsplanes obliegt. Diese Aufgabe könnte die Schulleiterin oder der Schulleiter ggf. auch auf einen "Ausschuss" oder andere Personen übertragen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss sich bei der Entscheidung über Einzelanträge allerdings im Rahmen des vom Schulvorstand beschlossenen Etats bewegen. Die Entscheidung des Schulvorstandes wird sich in der Praxis insbesondere beim Etat über die Lehrmittel und EDV-Mittel nicht auf jede einzelne Beschaffung beziehen sondern wird sich unter Berücksichtigung der Höhe des Etats auf die wesentliche Aufteilung der Mittel z.B. auf größere Beschaffungen, besondere Anschaffungen oder Beschaffungsgruppen (z.B. Schulbiologiesammlung, Lernsoftware, Laptops für Klassen-räume, Klassensätze für Literatur etc.) beschränken.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Müller


HAZ, 05.03.2007

„Schulvorstand wird viel Zeit kosten“

120 Eltern und Schüler diskutieren über neue Möglichkeiten zur Mitbestimmung in der Schule

Von Bärbel Hilbig
Mehr Mitbestimmung für Eltern und Schüler soll die gemeinsame Arbeit mit Lehrern im Schulvorstand vom nächsten Schuljahr an bringen. Doch bisher sind noch viele Fragen offen. Ziel sei die Verbesserung von Unterricht und Abschlüssen, sagte Gerhard Krohne vom niedersächsischen Kultusministerium am Sonnabend vor rund 120 Eltern und einigen Schülern im Gymnasium Langenhagen. Der Verband der Elternräte der Gymnasien Niedersachsen hatte zur Diskussion geladen. Krohne riet, die Ergebnisse der Schulinspektion zu nutzen und eine Bewertung der Schule durch Mitarbeiter, Schüler und Eltern mithilfe von Fragebögen vorzunehmen. „Damit gewinnt der Schulvorstand Klarheit, wie sich seine Schule entwickeln sollte.“
„Da müssen die Eltern ja ihren Job aufgeben!“, murmelt eine Zuhörerin. Krohne empfiehlt dem neuen Gremium, sich Schwerpunkte für ein Schuljahr und einen realistischen Zeitplan zu setzen: Zu formulieren sei zum Beispiel ein Schulprogramm. Auch sei die Frage zu entscheiden, wie die Schule neue Spielräume durch den Wegfall von Erlassen nutzen will. „Das muss doch nicht jede Schule selbst erarbeiten?“, fragt eine Mutter ein wenig aus der Fassung. Doch Irene Kretschmer, Leiterin des Gymnasiums Langenhagen, bestätigt: „Doch, das ist Eigenverantwortliche Schule.“ Jürgen Thiele von der Niedersächsischen Direktorenvereinigung rät, mit den Diskussionen möglichst jetzt zu beginnen. „Jeder Schulvorstand muss seine Rolle selbst definieren.“ Eines ist jedoch klar: Die Eltern haften nicht für ihre Entscheidungen im Schulvorstand. Verantwortlich sei der Schulleiter, betont Krohne. „Deshalb hat er Einspruchsrecht und wird bei finanziellen Fragen genau überlegen.“
Dennoch scheint juristisch umstritten, ob in manchen Fällen eher Schulvorstand oder die Gesamtkonferenz mit ihrer klaren Lehrermehrheit entscheidet
. „Alle Gruppen sollten kooperativ zusammenarbeiten, ohne Konsens sind die Chancen für eine gute Schule gering“, meint Krohne dazu. Konflikte deuten sich bereits an: Ein Vater berichtet von einem Schulleiter, der den Schulvorstand erst irgendwann 2008 einführen wolle. „Manche Schulleiter haben eine Riesenangst vor der Elternmitentscheidung“, sagt Richard Lochte vom Stadtelternrat Hannover. Eltern hätten berichtet, dass an mehreren Grundschulen und Gymnasien jetzt noch schnell ein Schulprogramm verabschiedet werden solle. „Die Eltern wurden kurzfristig damit überrascht.“
Doch die Grundstimmung der Eltern am Sonnabend ist positiv. „Am Anfang wird es uns viel Zeit kosten. Aber wir bekommen Gestaltungsmöglichkeiten“, sagt Friedhelm Steidel vom Gymnasium Langenhagen. Manche Eltern befürchten, Schüler seien schwer zu motivieren. Xenia Kellner, Schülerin an der Lutherschule, teilt diese Sorgen nicht. „Wir Schüler haben jetzt das Gefühl, wirklich etwas erreichen zu können.“ Marco Zacharias, Schüler am Gymnasium Langenhagen, erhofft sich konzentrierte Diskussionen und mehr Entscheidungsspielraum. „Auf der Gesamtkonferenz mit fast 100 Leuten spricht vor allem der Schulleiter. Das ist ein Abnickgremium.“ Zacharias würde am liebsten Schüler bis zur siebten Klasse und Abiturienten ausschließen. „Für den Schulvorstand muss man Interesse, Kompetenz und Zeit haben.>> Schulvorstand