Stadtteiltreffen
Linden-Limmer
der Grundschulen, Kitas/ Horte /
SchülerInnenläden / Betreuungsprojekte, Elternvertretungen der
Grundschulen und Kitas/Horte und der GEW
c/o Kita-Delegiertenrat,
Ricklingerstr. 39, 30449 Hannover
28. 3.01
c/o GEW Kreisverband,
Gabelsberger Str. 7, 30163 Hannover
An
- den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
- den Rat der Landeshauptstadt
Hannover
Qualitätsstandards zur Einführung
der „Verlässlichen Grundschule"
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einem Jahr beschäftigen
sich in Linden-Limmer die Grundschulen, Kitas/Horte, SchülerInnenläden,
Betreu-ungsprojekte, Grundschul- und Kita-/ Kila-Elternvertretungen und
GEW gemeinsam mit Fragen und Notwendig-keiten zur Einführung der "Verläßlichen
Grundschule". Aus vielen Beratungen in den einzelnen Einrichtungen, Zusammenkünften
der jeweiligen Bereiche und gemeinsamen Sitzungen, haben wir Standards
für die VGS entwickelt, die im Interesse der Kinder pädagogisch
notwendig sind. Die besondere Situation im Stadtteil erfordert eine größere
sozialpädagogische Unterstützung.
Gemeinsam fordern wir daher:
| 1. |
Der Schulträger übernimmt
die Arbeits- und Personalverwaltung, da dies nicht von den Schulleitungen
geleistet werden kann. |
| 2. |
Die Betreuung findet dort verpflichtend
statt, wo das Schulkonzept eine entsprechende Verzahnung vorsieht. |
| 3. |
Unterricht und Betreuung müssen
räumlich getrennt voneinander durchgeführt werden können. |
| 4. |
Die sachliche und personelle
Ausstattung der Betreuung muß Hortstandards entsprechen. Dazu
gehören u.a.:
| - |
Gruppenräume und kindgerechte
Außengelände wie in den Horten, |
| - |
sächliche Ausstattung
mit Mobiliar, Spielzeug, Verbrauchsmaterial etc. wie in den Horten, |
| - |
Gruppengröße von maximal
20 Kindern, |
| - |
pro Gruppe 2 sozialpädagogische
Fachkräfte wovon 1 Kraft mindestens die ErzieherInnenqualifikation
hat, |
| - |
sozialpädagogische Fachkräfte
als Vertretungskräfte im Krankheitsfall u.a., |
| - |
Verfügungszeit (für Vor-
und Nachbereitung, Fachberatung, Fortbildung, Elternarbeit) und Zeit für
Kooperation
mit Schule etc. |
|
| 5. |
Zum Personaleinsatz:
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Möglichkeit der (Weiter-) Qualifizierung
für die Betreuungskräfte. |
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Alle Betreuungskräfte haben
arbeitsrechtlich und sozial geschützte Arbeitsverträge nach Tarifvertrag. |
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Es muß künftig Lehrkräften
und sozialpädagogischen Fachkräften mehr Zeit zur Verfügung
stehen für Austausch, Koordination und inhaltliche Arbeit zwischen
Hort und Schule. |
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Durch den Einsatz von Vertretungskräften
in Betreuungsgruppen darf in den Kitas etc. kein Personalengpaß entstehen
(Personalausgleichsquote). |
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| 6. |
Der Anspruch auf qualifizierte Betreuung
muß auch für Kinder aus Schulkindergärten und Primarstufe
der Sonderschulen gewährleistet werden. |
| 7. |
Ferienöffnung für
alle zu betreuenden Kinder. |
| 8. |
Für sozialpädagogische
und präventive Unterstützung stehen an den Grundschulen für
die Jahrgänge 1 bis 4 Fachkräfte für unterrichtsbegleitende
Arbeit zu Verfügung. |
| 9. |
Die Differenz zu den tatsächlichen
Sach- und Personalkosten ist durch den Schulträger zu finanzieren. |
Mit freundlichen Grüßen
für das Stadtteiltreffen:
gez. Hannelore Oelkers
gez. Ferdinand Holst gez. Heinz-Dieter Charly Braun |