Stadtteiltreffen Linden-Limmer der Grundschulen, Horte und der GEW
Qualitätsstandards zur Einführung der Verlässlichen Grundschule
Stadtteiltreffen Linden-Limmer
der Grundschulen, Kitas/ Horte / SchülerInnenläden / Betreuungsprojekte, Elternvertretungen der Grundschulen und Kitas/Horte und der GEW
c/o   Kita-Delegiertenrat, Ricklingerstr. 39, 30449 Hannover                                                       28. 3.01
c/o   GEW Kreisverband, Gabelsberger Str. 7, 30163 Hannover

An
- den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
- den Rat der Landeshauptstadt Hannover

Qualitätsstandards zur Einführung der „Verlässlichen Grundschule"

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einem Jahr beschäftigen sich in Linden-Limmer die Grundschulen, Kitas/Horte, SchülerInnenläden, Betreu-ungsprojekte, Grundschul- und Kita-/ Kila-Elternvertretungen und GEW gemeinsam mit Fragen und Notwendig-keiten zur Einführung der "Verläßlichen Grundschule". Aus vielen Beratungen in den einzelnen Einrichtungen, Zusammenkünften der jeweiligen Bereiche und gemeinsamen Sitzungen, haben wir Standards für die VGS entwickelt, die im Interesse der Kinder pädagogisch notwendig sind. Die besondere Situation im Stadtteil erfordert eine größere sozialpädagogische Unterstützung.

Gemeinsam fordern wir daher:
1. Der Schulträger übernimmt die Arbeits- und Personalverwaltung, da dies nicht von den Schulleitungen geleistet werden kann.
2. Die Betreuung findet dort verpflichtend statt, wo das Schulkonzept eine entsprechende Verzahnung vorsieht.
3.  Unterricht und Betreuung müssen räumlich getrennt voneinander durchgeführt werden können.
4. Die sachliche und personelle Ausstattung der Betreuung muß Hortstandards entsprechen. Dazu gehören u.a.:
Gruppenräume und kindgerechte Außengelände wie in den Horten,
 sächliche Ausstattung mit Mobiliar, Spielzeug, Verbrauchsmaterial etc. wie in den Horten,
Gruppengröße von maximal 20 Kindern,
pro Gruppe 2 sozialpädagogische Fachkräfte wovon 1 Kraft mindestens die ErzieherInnenqualifikation hat,
sozialpädagogische Fachkräfte als Vertretungskräfte im Krankheitsfall u.a.,
Verfügungszeit (für Vor- und Nachbereitung, Fachberatung, Fortbildung, Elternarbeit) und Zeit für Kooperation 
    mit Schule etc.
5.  Zum Personaleinsatz:
Möglichkeit der (Weiter-) Qualifizierung für die Betreuungskräfte.
Alle Betreuungskräfte haben arbeitsrechtlich und sozial geschützte Arbeitsverträge nach Tarifvertrag.
Es muß künftig Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften mehr Zeit zur Verfügung stehen für Austausch, Koordination und inhaltliche Arbeit zwischen Hort und Schule.
Durch den Einsatz von Vertretungskräften in Betreuungsgruppen darf in den Kitas etc. kein Personalengpaß entstehen (Personalausgleichsquote).
 
6. Der Anspruch auf qualifizierte Betreuung muß auch für Kinder aus Schulkindergärten und Primarstufe der Sonderschulen gewährleistet werden.
7. Ferienöffnung für alle zu betreuenden Kinder.
8.  Für sozialpädagogische und präventive Unterstützung stehen an den Grundschulen für die Jahrgänge 1 bis 4 Fachkräfte für unterrichtsbegleitende Arbeit zu Verfügung.
9. Die Differenz zu den tatsächlichen Sach- und Personalkosten ist durch den Schulträger zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen

für das Stadtteiltreffen:
gez. Hannelore Oelkers  gez. Ferdinand Holst  gez. Heinz-Dieter Charly Braun

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