STADTELTERNRAT HANNOVER
 

Vorstand des Stadtelternrates Hannover

Neue Vorsitzende des Stadtelternrates

Ute Janus (janus.ute[at] t-online.de)
Schenkendorfstr. 16
30177 Hannover
Fon: 0511 / 69 05 33
Fax: 0511 / 768 43 77

stellv.Vorsitzende: Elisabeth Lohmeyer (GS); Beisitzer: Dirk Sieverling (Gym), Ulla Konrath (GS) und Mandy Leupold (HS)
Die nächsten Sitzungen des Stadtelternrates sind am 07.06.2010, 23.08.2010, 20.09.2010, 25.10.2010, 22.11.2010, 06.12.2010, 20:00 Uhr, im Gobelinsaal im Neuen Rathaus. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Mo, 07.06.2010, 20:00 Uhr, Gobelinsaal des Rathauses Stadtelternrat Hannover
Eingeladen sind nur die gewählten VertreterInnen und deren StellvertreterInnen
U.a. Inhaltliche Vorbereitung zur StER-Sitzung im August mit der Schuldezernentin Frau Drevermann / Austausch zu Fragen aus dem Schulausschuss / Das Thema Inklusion wird kommen! Was ist uns daran wichtig? / Stand des Volksbegehrens für gute Schulen in Hannover /. Ausblick auf weitere Themen
>> Einladung zur nicht öffentlichen Sitzung als pdf, 90 kb
 

Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover

Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Ute Lange-Kunzmann (utelangekunzmann[at]aol.com)
Dirk Sieverling (dirk.sieverling[at]web.de)

Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Sigrun Ließ , Heiko Redeker

 

Redaktion der Homepage

Hans-Dieter Keil-Süllow, Kastanienallee 11, 30519 Hannover; Tel: 71 59 30, redaktion(at)stadtelternrat-hannover.de

17.02.2010, HAZ Stadtelternrat wählt neuen Vorstand

Nach einem Jahr erbitterter Konflikte, die den Stadtelternrat zeitweilig lahmgelegt hatten, haben die Elternvertreter Montagabend einen neuen Vorstand gewählt.
Ute Janus vertritt als Vorstandsvorsitzende die Interessen der Eltern von Schulkindern. Zur Stellvertreterin wurde Elisabeth Lohmeyer bestimmt. Beide betonen, dass die Wahl einvernehmlich und in konstruktiver Atmosphäre abgelaufen sei. Für jeden Posten, auch für die drei Beisitzer, hatte es mehrere Kandidaten gegeben. „Wir wollen uns schnell mit Themen beschäftigen, die auf den Nägeln brennen: das Volksbegehren für eine gute Schule und Ganztagsgrundschulen“, sagt Janus. Sie leitete bereits den Arbeitskreis Gesamtschulen. Ihre Kinder gehen auf die Integrierte Gesamtschule List und die IGS Roderbruch. Lohmeyer ist erst vor Kurzem neu in den Stadtelternrat gewählt worden. Ihre drei Kinder besuchen die Grundschule Mühlenweg. bil

28.01.2010, NP Stadtelternrat mit geringer Beteiligung neu gewählt

HANNOVER. Nach langen internen Querelen ist der Stadtelternrat wieder arbeitsfähig. Am Montagabend haben die Nachwahlen für die frei gewordenen Plätze stattgefunden, wie die Leiterin des Fachbereichs Schulen, Petra Martinsen, gestern dem Schulausschuss berichtete.
Im vergangenen Jahr waren nach heftigen Streitereien 29 Mitglieder, darunter der Vorstand, ausgeschieden.
Der Stadtelternrat setzt sich aus 30 Vollmitgliedern und 30 Stellvertretern zusammen, die verschiedene Schulformen repräsentieren. Von den zur Nachwahl eingeladenen 180 Delegierten seien aber nur 63 gekommen, so Martinsen.
Es fehlten auch Abgeordnete der Förderschulen und der ausländischen Eltern, die jetzt nicht im Elternrat vertreten sind. Auch ein Drittel der Stellvertreterposten konnte nicht besetzt werden.
Am 15. Februar wird das Gremium seinen neuen Vorstand wählen. kra

27.01.2010, HAZ Nachwahl mit Lücken
Stadtelternrat wieder halbwegs komplett

VON BÄRBEL HILBIG
Der Stadtelternrat Hannover ist wieder halbwegs komplett. Nachdem im vergangenen Jahr 29 Mitglieder, darunter auch der Vorstand, nach internen Streitigkeiten zurückgetreten waren, fand Montagabend eine Nachwahl für die frei gewordenen Plätze statt. Der Stadtelternrat setzt sich aus bis zu 30 Vollmitgliedern mit je einem Stellvertreter zusammen. Sie repräsentieren Eltern aus verschiedenen Schulformen. Für die Grundschulen können zum Beispiel je drei Vollmitglieder und Stellvertreter in den Stadtelternrat gewählt werden, für Realschulen vier Repräsentanten plus Stellvertreter.
Von den 30 Stellvertreterposten konnte jetzt ein Drittel nicht besetzt werden. Auch bei den Vollmitgliedern gibt es Lücken, unter anderem, weil nicht für jede Schulform genügend Wahlleute erschienen. Es fehlten Delegierte der Förderschulen und der ausländischen Eltern. Für die freien Schulen/ Ersatzschulen findet in Kürze noch eine gesonderte Wahl statt.
„Der Stadtelternrat ist damit erst einmal arbeitsfähig.
Wir hatten immer die Situation, dass nicht alle Plätze besetzt werden konnten“, sagt Petra Martinsen, Leiterin des Fachbereichs Schule. Die Stadt hatte für die Nachwahl alle Schulen angeschrieben, deren gewählte Elternsprecher jeweils zwei Vertreter als Wahlleute benennen konnten. „Manche Schule hat uns nur einen oder auch gar keinen Vertreter angegeben“, sagt Martinsen.
Die Stadt konnte so 180 Wahlleute einladen, die Schulen hätten insgesamt 214 Delegierte benennen können. 63 der geladenen Eltern erschienen dann schließlich. Vergangenes Mal hatten sich rund 80 Delegierte an der Wahl zum Stadtelternrat beteiligt.
Das schwache Interesse könnte damit zusammenhängen, dass voraussichtlich schon im kommenden November die nächsten regulären Wahlen anstehen
, bei denen jeweils für zwei Jahre der Stadtelternrat bestimmt wird. Für das nun wieder personell ergänzte Gremium steht Mitte Februar noch die Wahl des Vorstands an. Die Mitglieder des Stadtelternrats bestimmen dann aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie drei Stellvertreter

 
HAZ, 27.11.2009 Nachwahl zum Stadtelternrat geplant
29 von 51 Posten vakant

VON BÄRBEL HILBIG
In Abstimmung mit dem Land organisiert die Stadt eine Nachwahl zum Stadtelternrat. Aufgrund interner Konflikte hatten seit September 29 von 51 Mandatsträgern ihren Rücktritt erklärt, darunter alle fünf Vorstandsmitglieder
. Die zurückgetretenen Mitglieder hatten vorher versucht, den Stadtelternrat per Mehrheitsbeschluss aufzulösen. Das ist rechtlich jedoch nicht vorgesehen. Die ehemalige Vorsitzende Garnet Eichholz und ihr Stellvertreter Richard Lochte haben jetzt ebenfalls ihre Posten im Schulausschuss niedergelegt. Beide hätten sich durch langjährige ehrenamtliche Elternarbeit um Hannover verdient gemacht, sagte Michael Klie, schulpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. "Das hat der Schulausschuss auch gewürdigt." Die Schwierigkeiten unter den Elternvertretern seien so kompliziert, dass sie sich einer Bewertung durch Außenstehende entziehen, sagte Klie. Er hoffe, dass das Gremium nach der Wahl zu einer sachorientierten Arbeit zurückkehrt.
Die Schulen müssen der Stadt bis 15. Dezember je zwei Eltern als Delegierte für die Nachwahlen am 25. Januar nennen
. Die Delegierten wählen jeweils für ihre Schulform Repräsentanten in den Stadtelternrat, der bis zu 30 Mitglieder plus 30 Stellvertreter umfasst. Beigelegt sind die Konflikte durch den Rücktritt einer der beiden Fraktionen nicht. Nach Auskunft der Stadt haben einige Delegierte bereits angekündigt, nicht zur Wahl zu erscheinen. Möglich ist, dass der Stadtelternrat dünn besetzt bleibt.

 

Stand 20.11.2009

Der Schulträger hat den Rücktritt des Vorstandes und eines Großteils der Mitglieder des Stadtelternrates bestätigt.

29 von 51 ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern des Stadtelternrates Hannover sind zurückgetreten.

Der Rücktritt war verbunden mit einem Beschluss über die Selbstauflösung des Stadtelternrates und hätte einen Neubeginn ermöglicht. Die Landesschulbehörde hat festgestellt, dass eine Selbstauflösung des Stadtelternrates rechtlich nicht möglich ist

Die Schulverwaltung hat daher in einem Schreiben an die Schulen die Schulelternräte aufgefordert, bis zum 15.12.2009 zwei Delegierte für Nachwahlen in den Stadtelternrat zu benennen. Die Amtszeit des Stadtelternrates endet im Herbst 2010.

Bis die Wahldelegierten der derzeitigen Wahlperiode in den jeweiligen Schulformen zurückgetretene Mitglieder nachgewählt bzw. bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts über eine Klage gegen einen Bescheid der Landesschulbehörde bleibt der Vorstand unbesetzt.

Das nächste Plenum des Stadtelternrates Hannovers wird daher erst nach der Nachwahl der Delegierten stattfinden.

Hans-Dieter Keil-Süllow

 

Die Schulverwaltung hat an die Schulen geschrieben:

"Um die Nachwahlen durchführen zu können, ist es notwendig, dass alle Schulelternräte der im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen aus ihrer Mitte je zwei Delegierte wählen, die die nachzurückenden Mitglieder des Stadtelternrates getrennt nach den einzelnen Schulformen wählen (5 97 Abc. 3 NSchG). Die Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, erhalten ein gesondertes Schreiben.

Umfasst eine allgemeinbildende Schule mehrere Schulformen, so gilt jeder Schulzweig als selbständige Schule; die demselben Schulzweig angehörenden Mitglieder des Schulelternrates wählen aus ihrer Mitte zwei Delegierte (5 97 Abc. 2 NSchG).

Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von deren Erziehungsberechtigten niemand dem Schulelternrat an, so können diese Erziehungsberechtigten nach 5 90 Abc. 2 NSchG aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schulelternrates wählen. Die ausländischen Mitglieder aller hannoverschen Schulen können aus ihrer Mitte je ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Stadtelternrates wählen (5 97 Abs. 5 NSchG)

 

17.10.09

Einführung in das Schreiben der Landesschulbehörde an den Stadtelternrat

Liebe Elternvertreter und Schulelternratsvorsitzende,

am 17.10.09 bekam ich ein Schreiben der Landesschulbehörde mit der Nachricht, dass der Einspruch von zwei Mitgliedern des StER gegen die Wahl zum Vorstand des Stadtelternrates der Stadt Hannover vom 20.04.2009 zurückgewiesen wurde.

Außerdem habe ich eine Antwort zum Einspruch von vier Mitgliedern des StER gegen die Abstimmung über die Selbstauflösung des StER erhalten.

Die ausführlichen Begründungen der Entscheidungen entnehmen Sie bitte den Zitaten aus den Stellungnahmen der LSchB und des MK. Die Stadt Hannover (Schulamt) hat jeweils eine Kopie der Eingaben sowie eine Durchschrift der Antwortschreiben von der LSchB und dem MK erhalten.

Wie bereits in der Mail vom 22.09.09 erklärt, wird das weitere Vorgehen von der Stadt Hannover geprüft. Die Entscheidung der Stadtverwaltung steht noch aus.

Das Schreiben der LSchB, in dem darum gebeten wird die Mitglieder des StER zu informieren, finden Sie im Anhang.
Aus dem Schreiben ist klar ersichtlich, dass die LSchB nicht alle Informationen erhalten hat:

* Bei dem Antrag zur Selbstauflösung handelt es sich nicht um einen in der Sitzung spontan gestellten Antrag, sondern der Antrag wurde bereits in der Juni-Sitzung gestellt, nachdem Herr Neumann der Vorsitzenden Garnet Eichholz verbal Gewalt angedroht hat."
*

Mit der fristgerechten Einladung (10 Tage) zur September-Sitzung wurden die Tagesordnung (Anträge aus der Juni Sitzung waren als TO aufgeführt) und die Protokolle aus Mai und Juni verschickt. In dem Protokoll der Juni Sitzung sind die Anträge festgehalten.

* Die LSchB geht davon aus, dass es kein offizielles Protokoll gibt. Das Protokoll von Frau Weber wurde am 30.09.09 an das Schulamt und an die Mitglieder und Stellvertreter des StER versandt.
* In jeder Sitzung wurde eine Anwesenheitsliste (mit Unterteilung der Funktion) geführt und vor Beginn jeder Sitzung festgestellt wer anwesend ist und wer stimmberechtigt ist.

Garnet Eichholz

14.10.09

Schreiben der Landesschulbehörde an den Stadtelternrat
>> Schreiben der Landesschulbehörde an den Stadtelternrat als PDF - 320 kb

06.10.09

Stellungnahme der Landesschulbehörde zum Wahl des Vorstandes

1. Antwort der LSchB vom 06.10.09 zum Einspruch gegen die Wahl zum Vorstand des Stadtelternrates der Stadt Hannover im März 2009

28.09.09

Stellungnahme der Landesschulbehörde zur Selbstauflösung des Stadtelternrates Hannover

2. Antwort der LSchB vom 28.09.2009 zum Einspruch gegen Selbstauflösung des StER

 

 

1. Zitat aus dem Schreiben der LSchB "Einspruch gegen die Wahl des Vorstandes"

Begründung zur Ablehnung der Einsprüche:

Am 23.03.2009 wurden auf Einladung der Stadt Hannover Vorstandwahlen für den Stadteltern-rat Hannover durchgeführt. Nach der Wahl der Wahlleitung wurden 24 stimmberechtigte Mitglieder festgestellt.

Einziger Wahlvorschlag war Frau Ute Janus. Die Wahl wurde auf vorbereiteten Wahlzetteln durchgeführt, auf denen sich Felder für die einzelnen zu besetzenden Ämter befanden, in die handschriftlich der Name des Gewählten eingetragen werden musste. Nach Durchführung der Wahl enthielten 10 Wahlzettel den Namen Ute Janus, 6 Stimmzettel das Wort "Nein" und 7 Stimmzettel waren nicht beschriftet. Es kam zu einer Diskussion, weil ein Wahlberechtigter an-merkte, er habe nicht wusste, wie er auch mit "Nein" hätte stimmen können.

Die Amtsleiterin Frau Martinsen schlug vor, die Wahl zu wiederholen. Im Zweiten Wahlgang sollte die Stimme auf der Rückseite des Stimmzettels abgegeben werden. Die Wahlleiterin gab vor, dass die Stimme auf den Namen der Vorgeschlagenen, auf "Nein" oder auf "Enthaltung" lauten sollte. Einen weiteren Wahlvorschlag gab es nicht. Bei der erneuten Wahl gab es 10 Stimmzettel mit dem Namen Ute Janus und 14 Stimmzettel mit dem Wort "Nein". Daraufhin erklärte Frau Martinsen die Wahl für gescheitert. Die Wahl wurde abgebrochen. Am 20.04.2009 wurde eine neue Wahl mit mehreren Wahlvorschlägen durchgeführt. Frau Janus wurde dort nicht gewählt.

Gegen die Wahl der Vorsitzenden Frau Eichholz am 20.04.2009 wurde mit den Schreiben vom 23.04. und 28.03.2009, hier eingegangen am 24.04. und 30.03.2009, Einspruch eingelegt. Im Wesentlichen wurde darin die Auffassung vertreten, dass am 23.03.2009 Frau Janus im ersten Wahldurchgang mit den meisten Stimmen gewählt wurde. Eine falsche Vorstellung vom Wahlmodus wurde von den Einspruch erhebenden Personen für nicht schützenswert gehalten. Die Verordnung würde Neinstimmen auch nicht vorsehen. Eine Gegenkandidatur nur um die Wahl der Einzelkandidatin zu verhindern, halten sie für rechtsmissbräuchlich. Die Stellungnahme der Landeshauptstadt lag wegen Erkrankung der Justitiarin erst am 15.07.2009 vor.
Es bestehen bereits Zweifel an der Zulässigkeit des Einspruchs, da die Wahlhandlung am 23.03.2009 noch nicht abgeschlossen war, sondern erst am 20.04.2009. Erst an diesem Termin wurde das Ergebnis der Wahl festgestellt.

Der Einspruch ist aber auch unbegründet.

Nach § 11 der Verordnung über die Wahl der Elternvertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des Landeselternrats (Elternwahlordnung) kann gegen die Wahl nach Abschluss der jeweiligen Wahlhandlung Einspruch eingelegt werden. Hier wenden sich die Einspruch erhebenden Personen gegen die Ermittlung des Wahlergebnisses und gegen die Wahlhandlung.

Die Wahl von Frau Eichholz am 20.04.2009 zur Vorsitzenden ist fehlerfrei erfolgt. Die Entscheidung am 23.03.2009, die Wahl des Vorstandes zu einem anderen Termin fortzuführen ist nicht zu beanstanden. Am 23.03.2009 wurde kein Vorstand gewählt.
Die Wahl mit den meisten Stimmen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Elternwahlordnung setzt voraus, dass es mindestens zwei Wahlvorschläge gibt. Die Wahlleiterein hat nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 die Wahlvorschläge bekannt zu geben. Ein Einzelkandidat kann nicht mit den meisten Stimmen gewählt werden.

Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wahl ist die Möglichkeit der Auswahl und Alternativen geschützt. Wenn nur noch ein Vorschlag zur Wahl steht, kann schon begrifflich keine Wahl vorliegen und eine freie Wahl ist nicht gewährleistet (von Münch / Kunig, Grundgesetz-Kommentar, Band 2, 5. Auflage, München 2001, Art. 38 Rn. 37). Denn ein Wahlsystem, das die Wahlberechtigten daran hindert, mit "nein" zu stimmen, beschränkt die Entscheidungsfreiheit in nicht hinnehmbarer Weise. Die Wahl eines Kandidaten mit einer Ja-Stimme, wenn alle anderen Stimmberechtigten gegen ihn votieren, verstößt ganz offensichtlich gegen das verfassungrechtliche Demokratieprinzip, dass auch hier zu berücksichtigen ist. Andernfalls bestünde ein Zwang zu einer Gegenkandidatur.

Die Verordnung erhält zur Wahl nur eines Wahlvorschlages keine konkreten Regelungen. Es entspricht aber dem Demokratieprinzip und der Freiheit der Wahl, wenn ein Einzelkandidat nach den Grundsätzen der Direktwahl gewählt wird. Nach Rücksprache mit dem Kultusministerium will der Verordnungsgeber die Möglichkeit einer Einzelkandidatur eröffnen, wobei dieser unter Abgabe von Ja-Stimmen und Nein-Stimmen mit einfacher Mehrheit gewählt wird.

Deshalb zählen nicht nur die Ja-Stimmen sondern auch die Nein-Stimmen. Kandidiert für ein Amt nur eine Person, ist diese gewählt, wenn die Zahl der Zustimmungen größer ist als die Zahl der Ablehnungen. Dieses Wahlverfahren muss aber vorher bekannt gegeben und auch bei den Wahlzetteln oder Stimmabgabe entsprechend umgesetzt werden.

Da diese Grundsätze beim ersten Wahldurchgang nicht angewandt und vorher nicht offen gelegt wurden, kann das Ergebnis nicht berücksichtigt werden. Die vorbereiteten Wahlzettel der Landeshauptstadt waren für diese Situation einer Einzelkandidatur nicht vorbereitet. Die Stimmabgabe war für Nein-Stimmen nicht vorbereitet. Nachdem dies nachgeholt wurde, erreichte die Einzelkandidatin keine Mehrheit. Im dritten Wahldurchgang am 20.04.2009 waren mehrere Wahlvorschläge vorhanden, so dass hier wieder die meisten Stimmen berücksichtigt werden konnten.

 

 

2. Zum Thema "Selbstauflösung des StER"

Wie bereits in der Mail des Vorstandes vom 22.09.09 beschrieben, wurde das Abstimmungsergebnis den zuständigen Stellen zur abschließenden Entscheidung zugeleitet.

Die von den o.a. Mitgliedern des StER an die LSchB und MK gerichteten Fragen wurden wie folgt beantwortet:

 


Frage 1: Ist die Abstimmung über einen solchen Auflösungsantrag und die dazugehörige Auflös-ungserklärung mit den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Nieders. Elternwahlordnung vereinbar?

Antwort: Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sieht keine Selbstauflösung des Gremiums Stadtelternrat vor. Somit kann ein Antrag auf Selbstauflösung kein Abstimmungsgegenstand einer Stadtelternratssitzung sein. Für das Ausscheiden aus dem Stadtelternrat sind allein die Regelungen in § 98 Abs. 1 NSchG ausschlaggebend. Danach finden die Regelungen des § 91 Abs. 3 NSchG entsprechend auf den Stadtelternrat Anwendung; § 91 Abs. 3 Nr. 5 NSchG findet jedoch mit der Maßgabe Anwendung, dass Elternvertreterinnen und -vertreter erst aus ihrem Amt ausscheiden, wenn keines ihrer Kinder mehr eine Schule im Stadtgebiet besucht. Die in § 91 Abs. 3 NSchG aufgeführten Ausscheidensgründe beinhalten keine Selbstauflösung und gelten im Übrigen auch nicht für das gesamte Gremium sondern immer nur für jedes einzelne Mitglied des Gremiums. Dies gilt auch für den Fall eines Rücktritts.

Frage 2: Reichen ggf. bei einer solchen Abstimmung die Stimmen nur der Anwesenden?
Frage 3: Welches Quorum ist ggf. für eine Abstimmung über die Auflösung des Gremiums erforderlich?
Antwort: Aufgrund der Stellungnahme zu Frage 1 erübrigt sich hier eine Antwort.
Frage 4: Falls der Antrag und die Abstimmung darüber unzulässig waren: Sind die Stimmen der Antragsbefürworter als Willenserklärung der Betroffenen zum Rücktritt von ihrem Mandat und ggf. Amt zu bewerten?

Antwort: Die Stimmen der Antragsbefürworter sind nicht als eindeutige Willenserklärung für einen Rücktritt zu werten. Der Rücktritt muss von jedem einzelnen Mitglied für jedes seiner Ämter eindeutig gegenüber dem Stadtelternrat Hannover erklärt werden. Außerdem ist der Rücktritt auch der Stadt Hannover anzuzeigen, damit ggf. ein Nachrücken der Stellvertreterin oder des Stellvertreters bzw. eine Nachwahl erfolgen kann. Die Abstimmung in einem Gremium über einen Auflösungsantrag hat eine ganz andere Rechtsqualität als eine individuell abgegebene Rücktrittserklärung und ist somit einem individuell erklärten Rücktritt nicht gleichzusetzen.

Frage 5: Können ggf. von Mandat und Amt Zurückgetretene kommissarisch weiter als Vorstand fungieren?
Frage 6: Wie kann verhindert werden, dass ggf. ein kommissarischer Vorstand die Arbeit der nicht zurückgetretenen und folglich weiterhin amtierenden Mitglieder des StER behindert?
Frage 7: Falls das Abstimmungsergebnis nicht als Rücktritt zu werten ist: Gilt dann der vorherige Stand der Zusammensetzung des Stadtelternrates und seines Vorstands? B. Wer entscheidet wann verbindlich, wie mit der neuen Situation umzugehen ist?

Antwort: Die Zusammensetzung des Stadtelternrates sowie des Vorstandes des Stadtelternrates hat sich durch diese Abstimmung nicht verändert. Da mit der Antragsbefürwortung kein Rücktritt vorliegt, bleiben alle Mitglieder im Stadtelternrat in ihrem Amt, solange sie nicht ausdrücklich ihren Rücktritt von ihrem Amt bzw. ihren Ämtern im Stadtelternrat erklärt haben.

 
NP, 22.04.2009 Stadtelternrat: Alter neuer Vorstand und alter Knatsch

HANNOVER. Der Stadtelternrat hat wieder einen regulären Vorstand – doch der Knatsch in dem Gremium ist offenbar noch nicht beendet.
Der alte Vorstand um die Vorsitzende Garnet Eichholz war am 23. Februar zurückgetreten und führte seitdem die Geschäfte kommissarisch. Ein erster Versuch einer Neuwahl war Ende März gescheitert, weil die einzige Kandidatin nicht genügend Stimmen bekam. Montagabend kandidierte der alte Vorstand erneut und wurde bestätigt.
Gestern meldeten sich sieben der 25 Mitglieder in einer Pressemitteilung zu Wort und warfen dem Vorstand vor, durch eine Änderung der Geschäftsordnung übermäßig viele Kompetenzen an sich ziehen zu wollen. Eichholz wollte dies nicht kommentieren, da sie sich an die Absprache gebunden fühlte, die Einbindung der Presse der Stadt zu überlassen. kra

 
HAZ, 22.04.2009 Vorstand für Elternrat neu gewählt
Querelen gehen weiter

VON BÄRBEL HILBIG
Beim zweiten Versuch hat es endlich geklappt: Der Stadtelternrat hat wieder einen gewählten Vorstand – der mit dem alten fast identisch ist. Garnet Eichholz wurde mit 15 zu 9 Stimmen zur Vorsitzenden bestimmt, Richard Lochte zu ihrem Stellvertreter. Weitere drei Elternvertreter haben sich ebenfalls wieder in den Vorstand wählen lassen. Die Gruppe war am 24. Februar geschlossen zurückgetreten, weil es unter den rund 25 Mitgliedern des Stadtelternrats grundlegende Meinungsverschiedenheiten über die Entscheidungskompetenz von Arbeitskreisen und ihre nicht gewählten Gäste gab.
Eichholz und Lochte hatten damals angekündigt, nicht wieder kandidieren zu wollen. Von Mobbing war sogar die Rede.
Die Gegenseite sprach dagegen von „Unterdrückungsmethoden“, „Anmaßung“ und „Selbstherrlichkeit“ des alten und jetzt neuen Vorstands.
„Die erste Aufgabe nach der Wahl wird darin bestehen, die Zusammenarbeit wieder anzugehen“, sagt Petra Martinsen, Leiterin des städtischen Fachbereichs Schule. In den vergangenen Monaten hätten „Hahnen- oder Hennenkämpfe“ die Arbeit des Vorstands
bestimmt. Doch die tiefen Gräben sind offenbar längst nicht zugeschüttet.
Der erste Versuch einer Vorstandsneuwahl war im März gescheitert. Die einzige Kandidatin hatte nur 10 von 24 Jastimmen erhalten, Gegenstimmen oder Enthaltungen waren nicht zugelassen.
Ein zweiter Wahlgang, bei dem das Schulamt auch Neinstimmen akzeptierte, brachte ebenfalls keine Klarheit. Die Wahl wurde ohne Ergebnis abgebrochen. Zwar gab es Einsprüche gegen ein solches Verfahren, doch für Martinsen ist das Kapitel jetzt mit der geglückten Neuwahl abgeschlossen: „Wir ziehen einen Strich.“
Die Landesschulbehörde betont, das aktuelle Wahlergebnis sei bis auf Weiteres gültig. Der Stadtelternrat müsse jetzt dringend seine Geschäftsordnung präzisieren. Die Gruppe der Kritiker hat aber bereits angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag des Vorstands zu blockieren. Aus der Behörde heißt es nur, es gebe wohl viele Juristen auf beiden Seiten.

 
23.03.2009 Der Vorstand des StER bleibt kommissarisch im Amt

In der konstituierenden Sitzung am 23.03.09 ist eine Kandidatin zur Wahl als Vorsitzende angetreten.
Es gab zwei Wahlgänge. In keinem der beiden Wahlgänge stimmte eine Mehrheit der stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder für diese Kandidatin.
Daraufhin kündigte Frau Martinsen (Leiterin des Fachbereichs Bibliothek und Schule) an, dass sie zu einer weiteren konstituierenden Sitzung einladen werde.
Der Vorstand des StER bleibt gemäß NSchG bis zur nächsten konstituierenden Sitzung kommissarisch im Amt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
GarnetEichholz Richard Lochte Sabine Weber Hubert Friedrich Matthias Störmer

 

Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover

Die bisherigen ElternvertreterInnen im Schulausschuss sind am 25.11.2009 zurückgetreten.

 

Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Ute Lange-Kunzmann, E-Mail utelangekunzmann(at)aol.com, Frank Hirsch, Uwe Tikwe

 

Redaktion der Homepage

Hans-Dieter Keil-Süllow, Kastanienallee 11, 30519 Hannover; Tel: 71 59 30, redaktion(at)stadtelternrat-hannover.de

 
18.07.2006 Region Hannover: Ehrung von Frau Garnet Eichholz und Herrn Richard Lochte für ihr ehrenamtliches Engagement
23.06.2007 Tag der Ehrenamtlichen in Hannover: Die Landesregierung ehrt Hans-Dieter Keil-Süllow und Richard Lochte

Alle vier Jahre ehrt die Landesregierung ehrenamtliche Arbeit im Regierungsbezirk Hannover, einem von vier Regierungsbezirken von Niedersachsen. 86 ehrenamtlich engagierte Menschen waren am 23.06.2007 eingeladen und wurden von Mitgliedern der Landesregierung einzeln vorgestellt.

Gleich zwei ehemalige Vorsitzende des Stadtelternrates Hannover wurden an diesem Tag geehrt: Hans-Dieter Keil-Süllow, Elternvertreter im Schulausschuss von 1991 bis 2001 und bis 2001 Vorsitzender des Stadtelternrates, und Richard Lochte, ab 2001 Vorsitzender des Stadtelternrates und derzeit Elternvertreter im Schulausschuss.

Umweltminister Sander würdigte die Elternarbeit von Hans-Dieter Keil-Süllow im Schulelternrat, im Stadtelternrat und in den Fördervereinen, als Elternvertreter im Schulausschuss, im Vorstand des Landschulheimvereins und seine Arbeit als Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Schulbiologiezentrums.

Richard Lochte wurde von Ministerpräsident Christian Wulff vorgestellt: "Richard Lochte aus Hannover engagiert sich im Stadtelternrat, lange Zeit als Vorsitzender, initiiert Arbeitsgruppen so zum Beispiel zur Schulstrukturreform, ist Elternvertreter im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover, also rundum engagiert, damit aus unseren Kindern etwas wird und die Politiker auch dafür das entsprechende Geld geben. Und ich glaube, diese Art von kritischer Elternschaft brauchen wir, um wirklich den Akzent, den Fokus auf Bildung auszurichten. Ihnen vielen Dank und machen Sie weiter, so lange Sie Kinder in der Schule haben. Oder kann man dann noch weitermachen oder kann man dann an anderer Stelle aktiv werden. Viel Erfolg."

Links: Für ihre ehrenamtliche Arbeit im Schulbiologiezentrum der Landeshauptstadt Hannover wurden (v.l.n.r.) Dagmar Grott, Hans-Dieter Keil-Süllow und Renate Grote geehrt .

Rechts: Der Ministerpräsident Christian Wulff lobte die engagiert-kritische Elternarbeit von Richard Lochte.

 
NP, 31.10.2007 CDU würdigt Engagement für die Schule

VON MICHAEL KRISCHE
HANNOVER. Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement: In Erinnerung an ihren früheren Vorsitzenden verleiht die CDU-Ratsfraktion seit 2002 den Wilhelm-Freckmann-Preis.
Bei zwei Preisträgern in diesem Jahr stand die Schule im Mittelpunkt: Für die langjährige ehrenamtliche Begleitung der Schulentwicklungsplanung und der Schulsanierung in Hannover würdigte die CDU die Arbeit des Stadtelternrats.

„Besonders herzlich möchte ich Ihnen für die enorme Zeit und Energie danken, die der Stadtelternrat in den Gegenentwurf zur Schulstrukturreform gesteckt hat“, so die schulpolitische Sprecherin der Fraktion, Barbara Frank, als sie gestern Abend im Historischen Museum die Auszeichnung an die frühere stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Cordula Dietrich, übergab.
Mit dem langjährigen Leiter der Pestalozzischule II in Misburg, Gisbert Selke, ehrt die CDU einen engagierten Hauptschulpädagogen. Selke hat 2005 das regionale Netzwerk „Schüler-Scouts auf Stellensuche“ begründet. Die Initiative unterstützt Schüler der neunten Klassen beim aktiven Einstieg in die Berufsausbildung. Selke arbeitet mit den Kammern zusammen. Es sei ihm gelungen, die Schule mit Hilfe von Sozialarbeitern „zu einem pädagogisch-sozialen Kompetenzzentrum zu erweitern“, so Frank: „Ich bewundere besonders Ihren unermüdlichen Einsatz, selbst in schwierigen oder aussichtslos erscheinenden Situationen weiterzumachen.“
Die Preisverleihung hatte mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Marktkirche begonnen

EHRUNG: Barbara Frank (Mitte) mit den Preisträgern Cordula Dietrich und Gisbert Selke. Foto: Steiner