| STADTELTERNRAT HANNOVER |
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Vorstand des Stadtelternrates Hannover |
| Neue Vorsitzende des Stadtelternrates |
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Ute Janus (janus.ute[at] t-online.de) |
| stellv.Vorsitzende: Elisabeth Lohmeyer (GS); Beisitzer: Dirk Sieverling (Gym), Ulla Konrath (GS) und Mandy Leupold (HS) |
| Die nächsten Sitzungen des Stadtelternrates sind am 07.06.2010, 23.08.2010, 20.09.2010, 25.10.2010, 22.11.2010, 06.12.2010, 20:00 Uhr, im Gobelinsaal im Neuen Rathaus. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. |
| Mo, 07.06.2010, 20:00 Uhr, Gobelinsaal des Rathauses | Stadtelternrat Hannover |
| Eingeladen sind nur die gewählten VertreterInnen und deren StellvertreterInnen |
| U.a. Inhaltliche Vorbereitung zur StER-Sitzung im August mit der Schuldezernentin Frau Drevermann / Austausch zu Fragen aus dem Schulausschuss / Das Thema Inklusion wird kommen! Was ist uns daran wichtig? / Stand des Volksbegehrens für gute Schulen in Hannover /. Ausblick auf weitere Themen |
| >> Einladung zur nicht öffentlichen Sitzung als pdf, 90 kb |
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Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover |
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Stellvertreterinnen und Stellvertreter |
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Ute Lange-Kunzmann (utelangekunzmann[at]aol.com) |
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Stellvertreterinnen und Stellvertreter |
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Sigrun Ließ , Heiko Redeker |
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Redaktion der Homepage |
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Hans-Dieter Keil-Süllow, Kastanienallee 11, 30519 Hannover; Tel: 71 59 30, redaktion(at)stadtelternrat-hannover.de |
| 17.02.2010, HAZ | Stadtelternrat wählt neuen Vorstand |
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Nach einem Jahr erbitterter Konflikte, die den Stadtelternrat zeitweilig
lahmgelegt hatten, haben die Elternvertreter Montagabend einen neuen
Vorstand gewählt. |
| 28.01.2010, NP | Stadtelternrat mit geringer Beteiligung neu gewählt |
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HANNOVER. Nach langen internen Querelen ist der Stadtelternrat
wieder arbeitsfähig. Am Montagabend haben die Nachwahlen für
die frei gewordenen Plätze stattgefunden, wie die Leiterin
des Fachbereichs Schulen, Petra Martinsen, gestern dem Schulausschuss
berichtete. |
| 27.01.2010, HAZ | Nachwahl mit Lücken |
| Stadtelternrat wieder halbwegs komplett |
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VON BÄRBEL HILBIG |
| HAZ, 27.11.2009 | Nachwahl zum Stadtelternrat geplant |
| 29 von 51 Posten vakant |
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VON BÄRBEL HILBIG |
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Stand 20.11.2009 |
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Der Schulträger hat den Rücktritt des Vorstandes und eines Großteils der Mitglieder des Stadtelternrates bestätigt. |
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29 von 51 ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliedern des Stadtelternrates Hannover sind zurückgetreten. Der Rücktritt war verbunden mit einem Beschluss über die Selbstauflösung des Stadtelternrates und hätte einen Neubeginn ermöglicht. Die Landesschulbehörde hat festgestellt, dass eine Selbstauflösung des Stadtelternrates rechtlich nicht möglich ist Die Schulverwaltung hat daher in einem Schreiben an die Schulen die Schulelternräte aufgefordert, bis zum 15.12.2009 zwei Delegierte für Nachwahlen in den Stadtelternrat zu benennen. Die Amtszeit des Stadtelternrates endet im Herbst 2010. Bis die Wahldelegierten der derzeitigen Wahlperiode in den jeweiligen Schulformen zurückgetretene Mitglieder nachgewählt bzw. bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts über eine Klage gegen einen Bescheid der Landesschulbehörde bleibt der Vorstand unbesetzt. Das nächste Plenum des Stadtelternrates Hannovers wird daher erst nach der Nachwahl der Delegierten stattfinden. Hans-Dieter Keil-Süllow |
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Die Schulverwaltung hat an die Schulen geschrieben: "Um die Nachwahlen durchführen
zu können, ist es notwendig, dass alle Schulelternräte
der im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen aus ihrer
Mitte je zwei Delegierte wählen, die die nachzurückenden
Mitglieder des Stadtelternrates getrennt nach den einzelnen Schulformen
wählen (5 97 Abc. 3 NSchG). Die Schulen in freier Trägerschaft,
an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, erhalten ein
gesondertes Schreiben. Umfasst eine allgemeinbildende Schule mehrere Schulformen, so gilt jeder Schulzweig als selbständige Schule; die demselben Schulzweig angehörenden Mitglieder des Schulelternrates wählen aus ihrer Mitte zwei Delegierte (5 97 Abc. 2 NSchG). Wird eine Schule von mindestens zehn ausländischen Schülerinnen oder Schülern besucht und gehört von deren Erziehungsberechtigten niemand dem Schulelternrat an, so können diese Erziehungsberechtigten nach 5 90 Abc. 2 NSchG aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Schulelternrates wählen. Die ausländischen Mitglieder aller hannoverschen Schulen können aus ihrer Mitte je ein zusätzliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Stadtelternrates wählen (5 97 Abs. 5 NSchG) |
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17.10.09 |
Einführung in das Schreiben der Landesschulbehörde an den Stadtelternrat |
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Liebe Elternvertreter und Schulelternratsvorsitzende, am 17.10.09 bekam ich ein Schreiben der Landesschulbehörde
mit der Nachricht, dass der Einspruch von zwei Mitgliedern des StER
gegen die Wahl zum Vorstand des Stadtelternrates der Stadt Hannover
vom 20.04.2009 zurückgewiesen wurde. Außerdem habe ich eine Antwort zum Einspruch von vier
Mitgliedern des StER gegen die Abstimmung über die Selbstauflösung
des StER erhalten. Die ausführlichen Begründungen der Entscheidungen
entnehmen Sie bitte den Zitaten aus den Stellungnahmen der LSchB
und des MK. Die Stadt Hannover (Schulamt) hat jeweils
eine Kopie der Eingaben sowie eine Durchschrift der Antwortschreiben
von der LSchB und dem MK erhalten. Wie bereits in der Mail vom 22.09.09 erklärt, wird das
weitere Vorgehen von der Stadt Hannover geprüft. Die Entscheidung
der Stadtverwaltung steht noch aus. Das Schreiben der LSchB, in dem darum gebeten wird die Mitglieder
des StER zu informieren, finden Sie im Anhang.
Garnet Eichholz |
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14.10.09 |
Schreiben der Landesschulbehörde an den Stadtelternrat |
| >> Schreiben der Landesschulbehörde an den Stadtelternrat als PDF - 320 kb |
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06.10.09 |
Stellungnahme der Landesschulbehörde zum Wahl des Vorstandes |
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1. Antwort der LSchB vom 06.10.09 zum Einspruch gegen die Wahl zum Vorstand des Stadtelternrates der Stadt Hannover im März 2009 |
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28.09.09 |
Stellungnahme der Landesschulbehörde zur Selbstauflösung des Stadtelternrates Hannover |
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2. Antwort der LSchB vom 28.09.2009 zum Einspruch gegen Selbstauflösung des StER |
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1. Zitat aus dem Schreiben der LSchB "Einspruch gegen die Wahl des Vorstandes" |
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Begründung zur Ablehnung der Einsprüche: Am 23.03.2009 wurden auf Einladung der Stadt Hannover Vorstandwahlen für den Stadteltern-rat Hannover durchgeführt. Nach der Wahl der Wahlleitung wurden 24 stimmberechtigte Mitglieder festgestellt. Einziger Wahlvorschlag war Frau Ute Janus. Die Wahl wurde auf vorbereiteten Wahlzetteln durchgeführt, auf denen sich Felder für die einzelnen zu besetzenden Ämter befanden, in die handschriftlich der Name des Gewählten eingetragen werden musste. Nach Durchführung der Wahl enthielten 10 Wahlzettel den Namen Ute Janus, 6 Stimmzettel das Wort "Nein" und 7 Stimmzettel waren nicht beschriftet. Es kam zu einer Diskussion, weil ein Wahlberechtigter an-merkte, er habe nicht wusste, wie er auch mit "Nein" hätte stimmen können. Die Amtsleiterin Frau Martinsen schlug vor, die Wahl zu wiederholen. Im Zweiten Wahlgang sollte die Stimme auf der Rückseite des Stimmzettels abgegeben werden. Die Wahlleiterin gab vor, dass die Stimme auf den Namen der Vorgeschlagenen, auf "Nein" oder auf "Enthaltung" lauten sollte. Einen weiteren Wahlvorschlag gab es nicht. Bei der erneuten Wahl gab es 10 Stimmzettel mit dem Namen Ute Janus und 14 Stimmzettel mit dem Wort "Nein". Daraufhin erklärte Frau Martinsen die Wahl für gescheitert. Die Wahl wurde abgebrochen. Am 20.04.2009 wurde eine neue Wahl mit mehreren Wahlvorschlägen durchgeführt. Frau Janus wurde dort nicht gewählt. Gegen die Wahl der Vorsitzenden Frau Eichholz am 20.04.2009 wurde
mit den Schreiben vom 23.04. und 28.03.2009, hier eingegangen am
24.04. und 30.03.2009, Einspruch eingelegt. Im Wesentlichen wurde
darin die Auffassung vertreten, dass am 23.03.2009 Frau Janus im
ersten Wahldurchgang mit den meisten Stimmen gewählt wurde.
Eine falsche Vorstellung vom Wahlmodus wurde von den Einspruch erhebenden
Personen für nicht schützenswert gehalten. Die Verordnung
würde Neinstimmen auch nicht vorsehen. Eine Gegenkandidatur
nur um die Wahl der Einzelkandidatin zu verhindern, halten sie für
rechtsmissbräuchlich. Die Stellungnahme der Landeshauptstadt
lag wegen Erkrankung der Justitiarin erst am 15.07.2009 vor. Der Einspruch ist aber auch unbegründet. Nach § 11 der Verordnung über die Wahl der Elternvertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des Landeselternrats (Elternwahlordnung) kann gegen die Wahl nach Abschluss der jeweiligen Wahlhandlung Einspruch eingelegt werden. Hier wenden sich die Einspruch erhebenden Personen gegen die Ermittlung des Wahlergebnisses und gegen die Wahlhandlung. Die Wahl von Frau Eichholz am 20.04.2009 zur Vorsitzenden ist
fehlerfrei erfolgt. Die Entscheidung am 23.03.2009, die Wahl
des Vorstandes zu einem anderen Termin fortzuführen ist nicht
zu beanstanden. Am 23.03.2009 wurde kein Vorstand gewählt. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wahl ist die Möglichkeit der Auswahl und Alternativen geschützt. Wenn nur noch ein Vorschlag zur Wahl steht, kann schon begrifflich keine Wahl vorliegen und eine freie Wahl ist nicht gewährleistet (von Münch / Kunig, Grundgesetz-Kommentar, Band 2, 5. Auflage, München 2001, Art. 38 Rn. 37). Denn ein Wahlsystem, das die Wahlberechtigten daran hindert, mit "nein" zu stimmen, beschränkt die Entscheidungsfreiheit in nicht hinnehmbarer Weise. Die Wahl eines Kandidaten mit einer Ja-Stimme, wenn alle anderen Stimmberechtigten gegen ihn votieren, verstößt ganz offensichtlich gegen das verfassungrechtliche Demokratieprinzip, dass auch hier zu berücksichtigen ist. Andernfalls bestünde ein Zwang zu einer Gegenkandidatur. Die Verordnung erhält zur Wahl nur eines Wahlvorschlages keine konkreten Regelungen. Es entspricht aber dem Demokratieprinzip und der Freiheit der Wahl, wenn ein Einzelkandidat nach den Grundsätzen der Direktwahl gewählt wird. Nach Rücksprache mit dem Kultusministerium will der Verordnungsgeber die Möglichkeit einer Einzelkandidatur eröffnen, wobei dieser unter Abgabe von Ja-Stimmen und Nein-Stimmen mit einfacher Mehrheit gewählt wird. Deshalb zählen nicht nur die Ja-Stimmen sondern auch die Nein-Stimmen. Kandidiert für ein Amt nur eine Person, ist diese gewählt, wenn die Zahl der Zustimmungen größer ist als die Zahl der Ablehnungen. Dieses Wahlverfahren muss aber vorher bekannt gegeben und auch bei den Wahlzetteln oder Stimmabgabe entsprechend umgesetzt werden. Da diese Grundsätze beim ersten Wahldurchgang nicht angewandt
und vorher nicht offen gelegt wurden, kann das Ergebnis nicht berücksichtigt
werden. Die vorbereiteten Wahlzettel der Landeshauptstadt waren
für diese Situation einer Einzelkandidatur nicht vorbereitet.
Die Stimmabgabe war für Nein-Stimmen nicht vorbereitet. Nachdem
dies nachgeholt wurde, erreichte die Einzelkandidatin keine Mehrheit.
Im dritten Wahldurchgang am 20.04.2009 waren mehrere Wahlvorschläge
vorhanden, so dass hier wieder die meisten Stimmen berücksichtigt
werden konnten. |
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2. Zum Thema "Selbstauflösung des StER" |
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Wie bereits in der Mail des Vorstandes vom 22.09.09 beschrieben, wurde das Abstimmungsergebnis den zuständigen Stellen zur abschließenden Entscheidung zugeleitet. Die von den o.a. Mitgliedern des StER an die LSchB und MK gerichteten Fragen wurden wie folgt beantwortet:
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Antwort: Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sieht
keine Selbstauflösung des Gremiums Stadtelternrat vor. Somit
kann ein Antrag auf Selbstauflösung kein Abstimmungsgegenstand
einer Stadtelternratssitzung sein. Für das Ausscheiden aus
dem Stadtelternrat sind allein die Regelungen in § 98 Abs.
1 NSchG ausschlaggebend. Danach finden die Regelungen des §
91 Abs. 3 NSchG entsprechend auf den Stadtelternrat Anwendung; §
91 Abs. 3 Nr. 5 NSchG findet jedoch mit der Maßgabe Anwendung,
dass Elternvertreterinnen und -vertreter erst aus ihrem Amt ausscheiden,
wenn keines ihrer Kinder mehr eine Schule im Stadtgebiet besucht.
Die in § 91 Abs. 3 NSchG aufgeführten Ausscheidensgründe
beinhalten keine Selbstauflösung und gelten im Übrigen
auch nicht für das gesamte Gremium sondern immer nur für
jedes einzelne Mitglied des Gremiums. Dies gilt auch für den
Fall eines Rücktritts. Frage 2: Reichen ggf. bei einer solchen Abstimmung die Stimmen
nur der Anwesenden? Antwort: Die Stimmen der Antragsbefürworter sind nicht
als eindeutige Willenserklärung für einen Rücktritt
zu werten. Der Rücktritt muss von jedem einzelnen Mitglied
für jedes seiner Ämter eindeutig gegenüber dem Stadtelternrat
Hannover erklärt werden. Außerdem ist der Rücktritt
auch der Stadt Hannover anzuzeigen, damit ggf. ein Nachrücken
der Stellvertreterin oder des Stellvertreters bzw. eine Nachwahl
erfolgen kann. Die Abstimmung in einem Gremium über einen Auflösungsantrag
hat eine ganz andere Rechtsqualität als eine individuell abgegebene
Rücktrittserklärung und ist somit einem individuell erklärten
Rücktritt nicht gleichzusetzen. Frage 5: Können ggf. von Mandat und Amt Zurückgetretene
kommissarisch weiter als Vorstand fungieren? Antwort: Die Zusammensetzung des Stadtelternrates sowie des Vorstandes des Stadtelternrates hat sich durch diese Abstimmung nicht verändert. Da mit der Antragsbefürwortung kein Rücktritt vorliegt, bleiben alle Mitglieder im Stadtelternrat in ihrem Amt, solange sie nicht ausdrücklich ihren Rücktritt von ihrem Amt bzw. ihren Ämtern im Stadtelternrat erklärt haben. |
| NP, 22.04.2009 | Stadtelternrat: Alter neuer Vorstand und alter Knatsch |
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HANNOVER. Der Stadtelternrat hat wieder einen regulären Vorstand
doch der Knatsch in dem Gremium ist offenbar noch nicht beendet. |
| HAZ, 22.04.2009 | Vorstand für Elternrat neu gewählt |
| Querelen gehen weiter |
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VON BÄRBEL HILBIG |
| 23.03.2009 | Der Vorstand des StER bleibt kommissarisch im Amt |
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In der konstituierenden
Sitzung am 23.03.09 ist eine Kandidatin zur Wahl als Vorsitzende
angetreten. |
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Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover |
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Die bisherigen ElternvertreterInnen im Schulausschuss sind am 25.11.2009 zurückgetreten. |
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Stellvertreterinnen und Stellvertreter |
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Ute Lange-Kunzmann, E-Mail utelangekunzmann(at)aol.com, Frank Hirsch, Uwe Tikwe |
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Redaktion der Homepage |
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Hans-Dieter Keil-Süllow, Kastanienallee 11, 30519 Hannover; Tel: 71 59 30, redaktion(at)stadtelternrat-hannover.de |
| 18.07.2006 | Region Hannover: Ehrung von Frau Garnet Eichholz und Herrn Richard Lochte für ihr ehrenamtliches Engagement |
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| 23.06.2007 | Tag der Ehrenamtlichen in Hannover: Die Landesregierung ehrt Hans-Dieter Keil-Süllow und Richard Lochte |
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Gleich zwei ehemalige Vorsitzende des Stadtelternrates Hannover wurden an diesem Tag geehrt: Hans-Dieter Keil-Süllow, Elternvertreter im Schulausschuss von 1991 bis 2001 und bis 2001 Vorsitzender des Stadtelternrates, und Richard Lochte, ab 2001 Vorsitzender des Stadtelternrates und derzeit Elternvertreter im Schulausschuss. Umweltminister Sander würdigte die Elternarbeit von Hans-Dieter Keil-Süllow im Schulelternrat, im Stadtelternrat und in den Fördervereinen, als Elternvertreter im Schulausschuss, im Vorstand des Landschulheimvereins und seine Arbeit als Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Schulbiologiezentrums.
Links: Für ihre ehrenamtliche Arbeit im Schulbiologiezentrum der Landeshauptstadt Hannover wurden (v.l.n.r.) Dagmar Grott, Hans-Dieter Keil-Süllow und Renate Grote geehrt . Rechts: Der Ministerpräsident Christian Wulff lobte die engagiert-kritische Elternarbeit von Richard Lochte. |
| NP, 31.10.2007 | CDU würdigt Engagement für die Schule |
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EHRUNG: Barbara Frank (Mitte) mit den Preisträgern Cordula Dietrich und Gisbert Selke. Foto: Steiner |